Wirtschaftstreuhänder*in

Andere Bezeichnung(en):
Steuer- und Wirtschaftsprüfer*in, Wirtschaftsprüfer*in, Steuerprüfer*in

Berufsbeschreibung

Wirtschaftstreuhänder*innen übernehmen im Auftrag ihrer Kund*innen (meist größere Unternehmen und Organisationen, insbesondere Kapitalgesellschaften) umfangreiche betriebswirtschaftliche, buchhalterische und beratende Aufgaben. Sie führen für ihre Kund*innen die treuhänderische Vermögensverwaltung, erstellen Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen), führen Auswertungen und Kennzahlenberechnungen durch und beraten in steuer- und abgabenrechtlichen Fragen und allgemeinen Wirtschaftsfragen. Darüber hinaus begleiten sie unternehmerische Entscheidungsprozesse und vertreten ihre Klient*innen vor Gerichten und Behörden.

Wirtschaftstreuhänder*innen arbeiten als Selbstständige/Freiberufliche in ihren eigenen Wirtschaftstreuhandkanzleien oder als Angestellte in großen Wirtschaftstreuhandgesellschaften und Unternehmensberatungen. Sie betreuen ihre Kundinnen und Kunden: Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe aller Größen und Branchen, aber auch Vereine und Stiftungen, und kommunizieren in diesem Zusammenhang mit Behörden, Finanzämtern, Wirtschaftskammern usw.

Die Berufsbezeichnung "Wirtschaftstreuhänder*in" umfasst die drei Berufsgruppen Steuerberater*in, Buchprüfer*in und Wirtschaftsprüfer*in, die jeweils durch unterschiedliche Ausbildungszeiten und darauf abgestimmte Befugnisse gekennzeichnet sind. Wirtschaftstreuhänder*innen übernehmen im Auftrag ihrer Kund*innen (meist größere Unternehmen und Organisationen, insbesondere Kapitalgesellschaften) umfassende Tätigkeiten im  Rechnungswesen, Steuerabrechnung und Vermögensverwaltung, welche sie im besten Sinne/Interesse ihrer Klient*innen, d. h. "treuhänderisch", ausführen.

Darüber hinaus bieten sie umfassende Beratungsleistungen und begleiten Unternehmen und Organisationen bei betrieblichen Entscheidungsprozessen, Umstrukturierungen, Übergaben, Fusionen und dergleichen. Unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Fristen erstellen sie Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen), Steuererklärungen (u. a. Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen), Steuervoranmeldungen und arbeiten an Geschäftsberichten mit. In ihrer Funktion als Wirtschaftsprüfer*innen führen sie die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsprüfungen von Jahresabschlüssen durch.

In engem Zusammenhang mit der steuerlichen Beratung steht die Beratung der Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Fragen, beispielsweise bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Dazu bereiten sie das betriebliche Zahlen- und Datenmaterial auf, erstellen Kostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen und berechnen betriebliche Kennzahlen, die als wichtige unternehmerische Entscheidungsgrundlagen herangezogen werden.

In in hrer Funktion als Wirtschafts- und Steuerprüfer*innen führen sie gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Überprüfungen der Jahresabschlüsse von Unternehmen durch. Dabei prüfen sie, ob Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, Inventuren, Abschreibungen, Bewertungen korrekt berechnet wurden oder Rückstellungen und Rücklagen richtig bewertet und verbucht wurden und alle Bilanzpositionen vollständig und richtig erfasst sind.

Darüber hinaus nehmen Wirtschaftstreuhänder*innen zahlreiche weitere Aufgaben wahr: Sie verwalten fremdes Vermögen in Treuhandschaft, betreuen Kreditsicherheiten und nehmen Gesellschaftsrechte wahr. Sie fungieren als Nachlassverwalter*innen, als Konkurs- und Ausgleichsverwalter*innen sowie als Liquidator*innen. Gegebenenfalls vertreten sie die Interessen ihrer Auftraggeber*innen gegenüber Finanzämtern und -gerichten.

Als Sachverständige verfassen sie Gutachten zur Unternehmensbewertung, die z. B. als Entscheidungshilfe für Mandant*innen beim Erwerb von Unternehmensanteilen (Aktien, Beteiligungen) oder ganzer Unternehmen dienen. Als allgemein beeidete gerichtliche Sachverständige verfassen Wirtschaftstreuhänder*innen auch Gerichtsgutachten.

Wirtschaftstreuhänder*innen arbeiten mit Computer, Laptops, fachspezifischer  Software, den üblichen Bürogeräten und Kommunikationsmitteln wie Telefon/Mobiltelefon, Internet, E-Mail, Internet- und Videokonferenzen. Sie arbeiten mit Betriebsbüchern wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anlagenverzeichnissen, Geschäftsberichten, Steuererklärungen und dergleichen mehr. Sie lesen und verwenden juristische Unterlagen wie Gesetze, Erlässe und Verordnungen, Fachlexika und Handbücher und führen Dokumentationen, Datenbanken und Journale. Bei Präsentationen und Besprechungen setzen sie Präsentationssoftware und Präsentationsmittel wie Beamer, Bildschirme, Smartboards, aber auch Flipcharts ein.

Ein wichtiges Arbeitsmittel von Wirtschaftstreuhänder*innen ist die eigene Person. Im ständigen Kontakt mit Kund*innen ist es vor allem das überzeugende, kompetente und seriöse Auftreten der Berater*innen, das den Geschäftserfolg ausmacht.

Wirtschaftstreuhänder*innen arbeiten in Büros und Besprechungszimmern von Wirtschaftstreuhandkanzleien sowie direkt bei ihren Kund*innen vor Ort. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Berufsanwärter*innen ( Revisionsassistent*in) und Fachkräften aus dem  Rechnungswesen,  Controlling und der Personalverrechnung, siehe z. B. Buchhalter*in, Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), Personalverrechner*in, Controller*in). Sie haben Kontakt zu Jurist*innen (siehe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Jurist*in) sowie zu Mitarbeiter*innen von Finanzbehörden und -gerichten ( Steuerassistenz (Lehrberuf), Finanzbeamter / Finanzbeamtin).

Als Wirtschaftstreuhänder*in arbeitet man eher zeitlich flexibel und muss regelmäßig mit Mehrarbeit und Überstunden rechnen. Belastbarkeit und Stressresistenz sind in diesem Beruf besonders gefragt. Auch eine gewisse Mobilität ist erforderlich, weil man häufig bei den Klientinnen und  Klienten vor Ort tätig ist.

  • Kund*innen (Unternehmen, Organisationen, Kapitalgesellschaften) umfassend beraten
  • laufende Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen organisieren und durchführen lassen
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen erstellen, Bilanzen und Geschäftsbücher prüfen
  • Verhandlungen führen, Geschäftsverträge ausarbeiten
  • unternehmerische Entscheidungsprozesse begleiten
  • Grundlagen für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen bereitstellen
  • Kostenrechnungen erstellen, Kennzahlen berechnen
  • Liegenschaften,  Immobilien und Vermögen treuhänderisch verwalten
  • Steuererklärungen erstellen und Vermögensaufstellungen durchführen
  • bei Kapitalgesellschaften Jahresabschlussprüfungen durchführen
  • bei internationalen Konzernen Jahresabschlüsse nach internationalen Richtlinien erstellen bzw. prüfen
  • Kund*innen vor Finanzbehörden und -gerichten vertreten
  • Gutachten zur Unternehmensbewertung verfassen
  • Gerichtsgutachten als allgemein beeidete gerichtliche Sachverständige erstellen
  • Betriebsbücher, Dokumentationen und Datenbanken führen
  • Wirtschaftstreuhandkanzleien und -gesellschaften
  • große Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe
  • Öffentliche Institutionen und Organisationen wie Ämter, Kammern und Finanzministerien

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Aktie Audit Basel II Bilanz Controlling IFRS Mergers & Acquisitions Rating US-GAAP

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